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BVerwG, 19.05.1995 - 8 B 77.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unzulässige Doppelbesteuerung bei Heranziehung eines Zweitwohnungsinhabers zur Zweitwohnungssteuer - Gleichartigkeit von Zweitwohnungssteuer und Grundsteuer - Vorliegen unterschiedlicher Steuergegenstände
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 09.02.1995 - 9 L 2077/93
- BVerwG, 19.05.1995 - 8 B 77.95
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- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus BVerwG, 19.05.1995 - 8 B 77.95
Das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 [BVerfG 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79]) hat entschieden, daß Zweitwohnungssteuer und Grundsteuer nicht gleichartig sind, weil ihre Steuergegenstände - bei der Grundsteuer die Ertragsfähigkeit des Grundbesitzes als einer möglichen Einnahmequelle, bei der Zweitwohnungssteuer das Innehaben einer Zweitwohnung als Form einer Einkommensverwendung - verschieden sind und unterschiedliche Quellen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit erschlossen werden.